Aufgabe der Stiftung ist gemäß ihrer Satzung die Förderung Hörgeschädigter und Gehörloser in Bayern, insbesondere die Bildung und Erziehung hörgeschädigter, vor allem gehörloser Kinder und Jugendlicher.
In der Satzung der Stiftung sind die Maßnahmen genannt, die insbesonders der Verwirklichung des Stiftungszweckes dienen. diese Aufzählung ist als abschliessend zu betrachten. Hier kann die Satzung nachgelesen werden.
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Stiftung Bayerische Landesschule für Gehörlose
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80992 München
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